Flyerverteilung

Mittendrin statt nur dabei

FSDisKultur

Der UNICARDS FlyerService für die Verteilung Ihrer Broschüren, Leporellos und Gratiszeitschriften über fest installierte Displays und Auslagestellen ist so erfolgreich, weil UNICARDS ein angenehmes Umfeld für diese Werbung gefunden hat. Dort ist sie willkommen und wird gern mitgenommen.

Buchen Sie ein Fach in unseren Displays bzw. eine feste Auslagestelle und Ihre Werbung geht in keinem Papierhaufen mehr unter.

Unser Preis-Leistungs-Verhältnis wird auch Sie überzeugen. Über 80% unserer Kunden buchen mehr als einmal.

  • Kontrollierte Verteilung Ihrer Broschüren
  • Präsentation in Displays und Auslageflächen
  • Ständige Aktualisierung der Verteiler
  • Kampagnenstart donnerstags in geraden KW
  • Online-Fotodokumentation im ControlCenter

Hier können Sie eine unverbindliche Preisanfrage zu unserem FlyerService stellen.

Preise 2022

Mindestbelegung

  • Preise inkl. Verteilung Ihrer DIN-lang Flyer
  • Fotodokumentation
  • Formatzuschlag DIN A5 + 25% | DIN A4 + 50%
  • inkl. 15% AE
  • zzgl. MwSt.
Verteilermax. AuflageAuslagePreis
Bremen3.0001 Woche290 €
Bremerhaven1.5001 Woche129 €
Oldenburg1.5001 Woche129 €
Osnabrück1.5001 Woche129 €
Cuxhaven7501 Woche98 €
Wilhelmshaven7501 Woche98 €

2 Wochen

  • Preise inkl. Verteilung und Nachverteilung Ihrer DIN-lang Flyer
  • Fotodokumentation
  • Formatzuschlag DIN A5 + 25% | DIN A4 + 50%
  • inkl. 15% AE
  • zzgl. MwSt.
Verteilermax. AuflageAuslagePreis
Bremen5.0002 Wochen390 €
Bremerhaven2.5002 Wochen195 €
Oldenburg2.5002 Wochen195 €
Osnabrück2.5002 Wochen195 €
Cuxhaven1.0002 Wochen98 €
Wilhelmshaven1.0002 Wochen98 €

4 Wochen

  • Preise inkl. Verteilung und Nachverteilung Ihrer DIN-lang Flyer
  • Fotodokumentation
  • Formatzuschlag DIN A5 + 25% | DIN A4 + 50%
  • inkl. 15% AE
  • zzgl. MwSt.
Verteilermax. AuflageAuslagePreis
Bremen10.0004 Wochen590 €
Bremerhaven5.0004 Wochen290 €
Oldenburg5.0004 Wochen290 €
Osnabrück5.0004 Wochen290 €
Cuxhaven2.5004 Wochen179 €
Wilhelmshaven2.5004 Wochen179 €

6 Monate

  • Preise pro Monat inkl. Verteilung und Nachverteilung Ihrer DIN-lang Flyer
  • Fotodokumentation
  • Formatzuschlag DIN A5 + 25% | DIN A4 + 50%
  • inkl. 15% AE
  • zzgl. MwSt.
Verteilermax. Auflage pro MonatAuslagePreis
Bremen10.0006 Monate/Preis pro Monat529 €
Bremerhaven5.0006 Monate/Preis pro Monat259 €
Oldenburg5.0006 Monate/Preis pro Monat259 €
Osnabrück5.0006 Monate/Preis pro Monat259 €
Cuxhaven2.5006 Monate/Preis pro Monat159 €
Wilhelmshaven2.5006 Monate/Preis pro Monat159 €

12 Monate

  • Preise pro Monat inkl. Verteilung und Nachverteilung Ihrer DIN-lang Flyer
  • Fotodokumentation
  • Formatzuschlag DIN A5 + 25% | DIN A4 + 50%
  • inkl. 15% AE
  • zzgl. MwSt.
Verteilermax. Auflage pro MonatAuslagePreis
Bremen10.00012 Monate/Preis pro Monat489 €
Bremerhaven5.00012 Monate/Preis pro Monat219 €
Oldenburg5.00012 Monate/Preis pro Monat219 €
Osnabrück5.00012 Monate/Preis pro Monat219 €
Cuxhaven2.50012 Monate/Preis pro Monat119 €
Wilhelmshaven2.50012 Monate/Preis pro Monat119 €

Sie haben eine Frage?


Sie erreichen unsere
Kundenberater
Mo-Fr von 9-17 Uhr

Telefon:
0421-70 60 80
Telefax:
0421-70 60 82
E-Mail:
service@unicards.de

Anlieferung

Kundenseitig an die einzelnen Verteilerstädte spätestens zwei Tage vor der Erstverteilung

Verteilung

Kampagnenstart an jedem Donnerstag/Freitag möglich. Anlieferung Ihrer Flyer siehe Kampagnenplaner

Mindestbelegung 1 Woche

Mengenoptimierung
Bei Erstaufträgen nutzen wir unsere Erfahrungswerte und optimieren so Ihre Druckmengen. Bei längerfristigen Zusammenarbeit optimieren wir auf Basis der konkreten Entnahmemengen der Vorwochen.

Erfolgskontrolle

Qualitätskontrolle
Bis zu 90% der Flyer-Displays werden nach der Befüllung fotografiert. Nach dem Kampagnenstart erhalten Sie per E-Mail einen Link zur Fotodokumentation in unserem ControlCenter.

AGB FlyerService

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen
Bestätigung durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen,
die Auftragsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand
eines Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von
Werbedrucksachen wie z. B. Flyer, Broschüren und Verlagspublikationen.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in
den Mediadaten entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder
beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige
Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie
erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei
ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die
Druckunterlagen ohne Andruck geliefert werden.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen
von der Vorlage können nicht reklamiert werden. Durch den
Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei
ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unleserlichem Druck
Anspruch auf Zahlungsminderung oder auf einen einwandfreien
Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße
Zweck der Werbekarte beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die
Produktion der Werbedrucksache betreffen, müssen innerhalb von 3
Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht
werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen
Aufträgen. Wenn Nachbessern oder Ersatz nicht möglich oder endgültig
fehlgeschlagen sind, kann der Auftraggeber Preisminderung oder
Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt für unzumutbare
Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen
sind ausgeschlossen. Das schließt Schadensersatzansprüche (vertraglich
und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B.
entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus
Anspruch Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein. Schadensersatzansprüche
aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso
ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird. Die gesetzliche werkverträglichen
Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche
des Auftragsgebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder
Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf
den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen
Auftrag zu zahlende Entgeld begrenzt.

4. Was mit den gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck
geschieht!
Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgeschickt.
Die Versandkosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere
Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen!
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der
technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die
bei unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung
eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich.
Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze im Verteilsystem frei,
werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens
7 Tage vor Druckunterlagenschluss und 14 Tage vor Beginn der Verteilung
der Werbedrucksache bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich
bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb
die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von
30% des Auftragswertes für maximal die ersten 8 Wochen fällig.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge zurückziehen können!
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor
Druckunterlagenschluss und 30 Tage vor Beginn der Verteilung ohne
Angabe von Gründen zurückziehen. Gebühren werden dabei nicht fällig.
Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von
30% des Auftragswertes für maximal 8 Wochen fällig.

8. Das sollten Sie über die Verteilung wissen!
Die Werbedrucksachen und Verlagspublikationen nehmen je nach Auftrag
während des gebuchten Zeitraums am Verteilungstermin teil oder werden
einmalig ausgelegt. Wir beauftragen mit der Verteilung unsere
Kooperationspartner vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Wir bemühen uns
nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller
Die Verteilhäufigkeit innerhalb einer Woche und die Menge der Werbedrucksachen
pro Stelle und Verteiltermin sind nach unseren Erfahrungswerten
dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen
Stelle angepasst. Bei IVW Standard-Verteilungen werden einmalig die
vereinbarten Mengen ausgelegt.

9. So kontrollieren wir die Verteilung!
Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form von Verteilungslisten
mit folgenden Angaben protokolliert: Name und Adresse der Stelle,
Verteilungsdatum und -uhrzeit, Unterschrift des Kuriers. Die
originalen Verteilungslisten können vom Auftraggeber eingesehen werden.
Sie gelten als Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber
und uns vereinbarten Leistung. IVW -Stempellisten entsprechen jeweils
dem geforderten Standard und werden unmittelbar nach Verteilende dem
Auftraggeber zur Verfügung gestllt. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn die
Verteilung an mindestens 95% der in der Auftragsbestätigung genannten
Stellen stattgefunden hat. Beim Unterschreiten der genannten Stellenzahl
von mehr als 5% sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber die Verteilkosten
anteilig zu erstatten. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des
Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.
Eine Bestätigung über die tatsächlich produzierte Auflage
kann bei den mit dem Druck beauftragten Druckereien angefordert werden.

10. Was passiert, wenn die Verteilung nicht stimmt!
Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen
nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden
Arbeitstag schriftlich (möglichst per Fax) geltend gemacht werden. Für
Ansprüche gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.

11. Was mit nicht entnommenen Werbedrucksachen passiert!
Sollte der Auftraggeber die Remisionen für seinen Eigenbedarf nutzen
wollen, so ist dies bei Auftragsvergabe anzuzeigen. Veranlasst der
Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht
unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsablauf, sind wir
berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für Werbedrucksachen,
deren Gültigkeit (Veranstaltungsdatum etc.) abgelaufen ist.
Falls nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der
Gültigkeit von uns entsorgt werden.

12. Preise und Zahlungen
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der
Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für
Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht- oder Lithokosten), werden
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 7
Tagen zu zahlen. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag
vor Beginn der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbemittler sind
verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an
unsere Preislisten zu halten. Die von uns gewährte Mittlervergütung für die
Distribution darf dem Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben
werden. Bei langfristigen Vereinbarungen für Druck und/oder Verteilung
bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden.
Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht
abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen
gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder
erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine
unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei
laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Entgegenbringung
entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen
Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem
Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem
Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der
gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber
mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei späterer Zahlung oder
Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der
aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4% Aufschlag festgelegt.
Die Geltendmachung eines größeren, tatsächlichen Verzugschadens
behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale
Bearbeitungsgebühr von 5. - € vereinbart.

13. Sonstiges
Unicards ist berechtigt, auf seine Kosten Archiv-, Muster-, Präsentationsund
Sammlerstücke herzustellen. Unicards darf die Werbedrucksachen im
Internet, in Katalogen, Prospekten, Werbespots o.ä. abbilden.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers sowie für unsere Lieferung
und Leistung ist der Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind
hiervon ausgenommen. Gerichtsstand auch für Wechsel und
Schecksachen ist Bremen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich
rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat.

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