CityCards

Werbepostkarten im Gastronomie- und Freizeitbereich

CityCards Display UNICARDS MEDIEN, Bremen

Mit CityCards sprechen Sie die Sprache der jungen, mobilen Erwachsenen und erreichen diese sicher, direkt und wirksam.

Bars, Cafés, Restaurants, Clubs, Kneipen, Kulturlocations und Fitness. Das Go-out-Publikum bewegt sich gerne in ungezwungenem Freizeitambiente, um gemeinsam zu diskutieren, zu kommunizieren und zu entscheiden. Immer auf der Suche nach Anregung und Unterhaltung.

In diesem Umfeld sind unsere Werbepostkarten zu Hause, hoch akzeptiert und neben Produktproben die beliebteste Werbeform*

  • 90% der 16-39-jährigen kennen CityCards**
  • 4,2 Kontakte pro Karte
  • Gestaltung (auf Wunsch) im Preis enthalten*
  • Vorder- und Rückseite kann genutzt werden
  • Preis inkl. Druck und Verteilung
  • Eigene Kartenanlieferung möglich
  • Kampagnenstart donnerstags in geraden KW
  • Online-Fotodokumentation im ControlCenter

Hier finden Sie die Preise für CityCards in über 90 Städten

Hier können Sie eine unverbindliche Preisanfrage stellen

Weitere Informationen zu den CityCards Freecards:



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Sie erreichen unsere
Kundenberater
Mo-Fr von 9-17 Uhr

Telefon:
0421-70 60 80
Telefax:
0421-70 60 82
E-Mail:
service@unicards.de

  • CityCards Mediadaten 2025

    CityCards bundesweit

    CityCards Mediadaten national 2025

    Allgemeine Geschaftsbedingungen für CityCards Buchungen
    AGB CityCards

  • Leistungsumfang

    Die genannten Preise sind inkl. Druck, Verteilung und Entnahmebericht zzgl. MwSt.

    Auf Wunsch übernimmt UNICARDS die Gestaltung*.
    15% AE auf die Verteilkosten gem. Angebot.'

    Sie können folgende Auflagenvarianten wählen (siehe oben)
    Basic Schaltung: 25 Karten Stelle/Woche
    Bei kleinen Budgets lautet das Motto: Dabei sein ist alles!

    Plus Schaltung: 50 Karten Stelle/Woche
    Maximale Reichweite bei maximaler Befüllung.

    * Kunde liefert Text- und Fotovorlagen

  • Technische Angaben

    Ein Informationsblatt mit den wichtigsten technischen Eckdaten und die verschiedenen Varianten der CityCards-Impressumszeile steht Ihnen in der Downloadarea zur Verfügung.

  • Druck & Verteilung

    Standardpostkarten
    DIN A 6, 4/4-farbig, Offsetdruck, Euroskala, min. 260 g/qm, 3 mm Beschnitt-Toleranz.

    Recyclingpapier und klimaneutraler Druck möglich.

    Sonderdrucke
    Aufkleberkarten, Samtkarten, Stanzkarten, Duftkarten, Tattookarten und vieles mehr auf Anfrage möglich.

    Kampagnenstart an jedem Donnerstag/Freitag möglich.
    Druckunterlagenschluss siehe Kampagnenplaner

  • Erfolgskontrolle

    Qualitätskontrolle
    Bis zu 90% der CityCards-Displays werden nach der Befüllung fotografiert.
    Nach dem Kampagnenstart erhalten Sie per E-Mail einen
    Link zur Fotodokumentation in unserem ControlCenter.

    Erfolgskontrolle
    Wie gut Ihre Karten verteilt worden sind, erfahren Sie durch einen
    Outletreport nach Beendigung der Kampagne.
    Remissionen werden im Rahmen freier Kapazitäten kostenlos
    weiterverteilt oder stehen Ihnen für den Eigenbedarf zur Verfügung.

  • AGB CityCards

    1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
    Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung
    durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbedingungen
    und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand eines Auftrags ist
    ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbekarten bzw. Foulder
    und Flyer.
    2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
    Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber
    verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in den
    Mediadaten entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
    Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei
    gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim
    Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem
    Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen
    ohne Andruck geliefert werden.
    3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
    Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
    Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen
    von der Vorlage können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in
    Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder
    teilweise unleserlichem oder unrichtigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung
    oder auf einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem
    Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbekarte
    beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion von Werbekarten
    betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der
    Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für
    Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn
    Nachbessern oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind,
    kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages
    verlangen. Gleiches gilt für unzumutbare Verzögerung der Nachbesserung
    oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns
    und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Das schließt
    Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen
    unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener
    Einsparung, Schaden aus Anspruch Dritter gegen den Auftraggeber
    usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der
    Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit
    oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter
    Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzliche werkverträglichen
    Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des
    Auftragsgebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver
    Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit
    vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den
    Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag
    zu zahlende Entgeld begrenzt.
    4. Was mit den gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
    Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
    Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgeschickt. Die
    Versandkosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere
    Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.
    5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen!
    Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der
    technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich
    gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
    unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines
    Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.
    6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
    Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich.
    Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze im Verteilsystem frei,
    werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens
    7 Tage vor Druckunterlagenschluss und 14 Tage vor Beginn der Verteilung der
    Werbekarten bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt
    werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die
    Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des
    Auftragswertes für maximal die ersten 8 Wochen fällig.
    7. Bis wann Sie Ihre Aufträge zurückziehen können!
    Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor
    Druckunterlagenschluss und 30 Tage vor Beginn der Verteilung ohne Angabe
    von Gründen zurückziehen. Gebühren werden dabei nicht fällig. Werden diese
    Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des
    Auftragswertes für maximal 8 Wochen fällig.
    8. Das sollten Sie über die Verteilung wissen!
    Die Werbekarten nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungstermin
    teil. Wir beauftragen mit der Verteilung unsere Kooperationspartner
    vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen
    und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um
    größtmögliche Verbreitung der Werbekarten. Bei Kampagnenstart werden alle
    Stellen mit Werbekarten beliefert. Ein Anspruch auf die Belieferung eines
    bestimmten Standortes besteht seitens des Auftraggebers nicht. Dem Aufraggeber
    ist bekannt, dass die Verteilstandorte einem häufigen Wechsel
    unterliegen. Der Leistungsanspruch des Auftraggebers bezieht sich lediglich
    auf die Auslieferung, der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anzahl von
    Werbemedien. Die Verteilhäufigkeit innerhalb einer gebuchten Kampagne und
    und dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst.
    Die von uns verteilten Werbekarten müssen mit unserem Impressum
    versehen sein, gleich wer sie gestaltet oder hergestellt hat.
    9. So kontrollieren wir die Verteilung!
    Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form Belieferungslisten mit
    folgenden Angaben protokolliert: Name & Adresse des Standortes,
    Belieferungsdatum, Unterschrift des Kuriers. Die Belieferungslisten können
    auch durch eine Fotodokumentation ergänzt und/oder ersetzt werden. Alle
    Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Standorten eindeutig
    zuzuordnen und darüber zu identifizieren. Die Belieferungslisten und/oder
    Belegfotos können vom Auftraggeber angefordert werden. Sie gelten als
    Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns
    vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn mindestens 95% der in
    der Auftragsbestätigung genannten Standorte beliefert wurden. Als beliefert
    gelten auch zum Zeitpunkt der geplanten Werbemittelanlieferung geschlossene
    Standorte (z.B. durch geschlossene Gesellschaften, kurzfristiger Umbau,
    Betriebsferien, oder andere, nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortende
    Gründe), sofern diese nachweislich zu den offiziellen Öffnungszeiten
    des Standortes angefahren wurden. Die in einem solchen Fall nicht verteilten
    Werbemittel werden automatisch zum nächstmöglichen Vertriebstermin
    vertrieben. Bei Unterschreiten der genannten Standortanzahl um mehr als 5%
    haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Sollte dies nicht möglich
    sein, werden dem Auftraggeber die Vertriebskosten anteilig für nachgewiesene
    Mängel erstattet. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des
    Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.
    10. Was passiert, wenn die Verteilung nicht stimmt!
    Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen
    nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden
    Arbeitstag schriftlich (möglichst per E-Mail/Fax) geltend gemacht werden. Für
    Ansprüche gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.
    11. Was mit nicht entnommenen Restkarten passiert!
    Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die
    nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbekarten im Rahmen freier
    Kapazitäten kostenfrei weiterverteilt. Sollte der Auftraggeber die Restkarten für
    seinen Eigenbedarf nutzen wollen, so ist dies bei Auftragsvergabe anzuzeigen.
    Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbekarten
    nicht unaufgefordert innerhalb von sechs Wochen nach Buchungsablauf, sind
    wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für
    Werbekarten, deren Gültigkeit (Veranstaltungsdatum etc.) abgelaufen ist. Falls
    nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit
    von uns entsorgt werden.
    12. Preise und Zahlungen
    Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der
    Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen
    (z.B. außerordentliche Fracht- oder Satzkosten), werden dem
    Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu
    zahlen. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn
    der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich
    mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preislisten zu
    halten. Die von uns gewährte Mittlervergütung bei Werbekarten darf dem
    Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben werden. Auf Preise
    für Kulturkarten gewähren wir keine Mittlervergütung. Bei langfristigen
    Vereinbarungen für Druck und Verteilung bestimmter Mengen können
    Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im
    vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die
    bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer
    Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw.
    Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die
    Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder
    Entgegenbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird
    diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen
    Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem
    Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem
    Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte
    Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei
    Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei späterer Zahlung oder Stundung
    sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle
    Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4% Aufschlag festgelegt. Die
    Geltendmachung eines größeren, tatsächlichen Verzugschadens behalten wir
    uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR
    5,00 vereinbart.
    13. Sonstiges
    Unicards ist berechtigt, auf seine Kosten Archiv-, Muster-, Präsentations- und
    Sammlerstücke herzustellen. Unicards darf die Karten im Internet (auch in
    soziale Medien wie z. B. Facebook, Google+ etc.), in Katalogen, Prospekten,
    Werbespots o.ä. Abbilden.
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
    wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
    Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.
    Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers sowie für unsere Lieferung und
    Leistung ist der Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon
    ausgenommen. Gerichtsstand auch für Wechsel und Schecksachen ist
    Bremen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens
    ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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