CityCards

Werbepostkarten im Gastronomie- und Freizeitbereich

CityCards Display UNICARDS MEDIEN, Bremen

Mit CityCards sprechen Sie die Sprache der jungen, mobilen Erwachsenen und erreichen diese sicher, direkt und wirksam.

Bars, Cafés, Restaurants, Clubs, Kneipen, Kulturlocations und Fitness. Das Go-out-Publikum bewegt sich gerne in ungezwungenem Freizeitambiente, um gemeinsam zu diskutieren, zu kommunizieren und zu entscheiden. Immer auf der Suche nach Anregung und Unterhaltung.

In diesem Umfeld sind unsere Werbepostkarten zu Hause, hoch akzeptiert und neben Produktproben die beliebteste Werbeform*

  • 90% der 16-39-jährigen kennen CityCards**
  • 4,2 Kontakte pro Karte
  • Gestaltung (auf Wunsch) im Preis enthalten*
  • Vorder- und Rückseite kann genutzt werden
  • Preis inkl. Druck und Verteilung
  • Eigene Kartenanlieferung möglich
  • Kampagnenstart donnerstags in geraden KW
  • Online-Fotodokumentation im ControlCenter

Hier finden Sie die Preise für CityCards in über 90 Städten

Hier können Sie eine unverbindliche Preisanfrage stellen

Weitere Informationen zu den CityCards Freecards:



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Sie erreichen unsere
Kundenberater
Mo-Fr von 9-17 Uhr

Telefon:
0421-70 60 80
Telefax:
0421-70 60 82
E-Mail:
service@unicards.de

CityCards Mediadaten 2023

CityCards bundesweit

CityCards Mediadaten national 2023

Allgemeine Geschaftsbedingungen für CityCards Buchungen
AGB CityCards

Leistungsumfang

Die genannten Preise sind inkl. Druck, Verteilung und Entnahmebericht zzgl. MwSt.

Auf Wunsch übernimmt UNICARDS die Gestaltung*.
15% AE auf die Verteilkosten gem. Angebot.'

Sie können folgende Auflagenvarianten wählen (siehe oben)
Basic Schaltung: 25 Karten Stelle/Woche
Bei kleinen Budgets lautet das Motto: Dabei sein ist alles!

Plus Schaltung: 50 Karten Stelle/Woche
Maximale Reichweite bei maximaler Befüllung.

* Kunde liefert Text- und Fotovorlagen

Technische Angaben

Ein Informationsblatt mit den wichtigsten technischen Eckdaten und die verschiedenen Varianten der CityCards-Impressumszeile steht Ihnen in der Downloadarea zur Verfügung.

Druck & Verteilung

Standardpostkarten
DIN A 6, 4/4-farbig, Offsetdruck, Euroskala, min. 260 g/qm, 3 mm Beschnitt-Toleranz.

Recyclingpapier und klimaneutraler Druck möglich.

Sonderdrucke
Aufkleberkarten, Samtkarten, Stanzkarten, Duftkarten, Tattookarten und vieles mehr auf Anfrage möglich.

Kampagnenstart an jedem Donnerstag/Freitag möglich.
Druckunterlagenschluss siehe Kampagnenplaner

Erfolgskontrolle

Qualitätskontrolle
Bis zu 90% der CityCards-Displays werden nach der Befüllung fotografiert.
Nach dem Kampagnenstart erhalten Sie per E-Mail einen
Link zur Fotodokumentation in unserem ControlCenter.

Erfolgskontrolle
Wie gut Ihre Karten verteilt worden sind, erfahren Sie durch einen
Outletreport nach Beendigung der Kampagne.
Remissionen werden im Rahmen freier Kapazitäten kostenlos
weiterverteilt oder stehen Ihnen für den Eigenbedarf zur Verfügung.

AGB CityCards

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird!
Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit einer schriftlichen Bestätigung
durch uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbedingungen
und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand eines Auftrags ist
ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbekarten bzw. Foulder
und Flyer.
2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten!
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber
verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in den
Mediadaten entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei
gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim
Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem
Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen
ohne Andruck geliefert werden.
3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt!
Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen
von der Vorlage können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in
Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder
teilweise unleserlichem oder unrichtigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung
oder auf einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem
Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbekarte
beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion von Werbekarten
betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der
Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für
Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn
Nachbessern oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind,
kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages
verlangen. Gleiches gilt für unzumutbare Verzögerung der Nachbesserung
oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns
und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Das schließt
Schadensersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen
unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener
Einsparung, Schaden aus Anspruch Dritter gegen den Auftraggeber
usw.) ein. Schadensersatzansprüche aus der Durchführung der
Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzliche werkverträglichen
Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des
Auftragsgebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit
vorliegen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf den
Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag
zu zahlende Entgeld begrenzt.
4. Was mit den gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht!
Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgeschickt. Die
Versandkosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere
Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrags.
5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen!
Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft, der
technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei
unseren Filialen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines
Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.
6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können!
Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich.
Sind Druckkapazitäten verfügbar und/oder Plätze im Verteilsystem frei,
werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens
7 Tage vor Druckunterlagenschluss und 14 Tage vor Beginn der Verteilung der
Werbekarten bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt
werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die
Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des
Auftragswertes für maximal die ersten 8 Wochen fällig.
7. Bis wann Sie Ihre Aufträge zurückziehen können!
Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 14 Tage vor
Druckunterlagenschluss und 30 Tage vor Beginn der Verteilung ohne Angabe
von Gründen zurückziehen. Gebühren werden dabei nicht fällig. Werden diese
Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des
Auftragswertes für maximal 8 Wochen fällig.
8. Das sollten Sie über die Verteilung wissen!
Die Werbekarten nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungstermin
teil. Wir beauftragen mit der Verteilung unsere Kooperationspartner
vor Ort bzw. ihre Erfüllungsgehilfen. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen
und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um
größtmögliche Verbreitung der Werbekarten. Bei Kampagnenstart werden alle
Stellen mit Werbekarten beliefert. Ein Anspruch auf die Belieferung eines
bestimmten Standortes besteht seitens des Auftraggebers nicht. Dem Aufraggeber
ist bekannt, dass die Verteilstandorte einem häufigen Wechsel
unterliegen. Der Leistungsanspruch des Auftraggebers bezieht sich lediglich
auf die Auslieferung, der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Anzahl von
Werbemedien. Die Verteilhäufigkeit innerhalb einer gebuchten Kampagne und
und dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst.
Die von uns verteilten Werbekarten müssen mit unserem Impressum
versehen sein, gleich wer sie gestaltet oder hergestellt hat.
9. So kontrollieren wir die Verteilung!
Die Verteilung der Werbedrucksachen wird in Form Belieferungslisten mit
folgenden Angaben protokolliert: Name & Adresse des Standortes,
Belieferungsdatum, Unterschrift des Kuriers. Die Belieferungslisten können
auch durch eine Fotodokumentation ergänzt und/oder ersetzt werden. Alle
Displays sind über einen Nummern-Code den einzelnen Standorten eindeutig
zuzuordnen und darüber zu identifizieren. Die Belieferungslisten und/oder
Belegfotos können vom Auftraggeber angefordert werden. Sie gelten als
Nachweis für die Erfüllung der zwischen dem Auftraggeber und uns
vereinbarten Leistung. Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn mindestens 95% der in
der Auftragsbestätigung genannten Standorte beliefert wurden. Als beliefert
gelten auch zum Zeitpunkt der geplanten Werbemittelanlieferung geschlossene
Standorte (z.B. durch geschlossene Gesellschaften, kurzfristiger Umbau,
Betriebsferien, oder andere, nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortende
Gründe), sofern diese nachweislich zu den offiziellen Öffnungszeiten
des Standortes angefahren wurden. Die in einem solchen Fall nicht verteilten
Werbemittel werden automatisch zum nächstmöglichen Vertriebstermin
vertrieben. Bei Unterschreiten der genannten Standortanzahl um mehr als 5%
haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Sollte dies nicht möglich
sein, werden dem Auftraggeber die Vertriebskosten anteilig für nachgewiesene
Mängel erstattet. Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des
Publikums oder anderer Personen bei der Entnahme der Werbedrucksachen.
10. Was passiert, wenn die Verteilung nicht stimmt!
Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen
nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden
Arbeitstag schriftlich (möglichst per E-Mail/Fax) geltend gemacht werden. Für
Ansprüche gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.
11. Was mit nicht entnommenen Restkarten passiert!
Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die
nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbekarten im Rahmen freier
Kapazitäten kostenfrei weiterverteilt. Sollte der Auftraggeber die Restkarten für
seinen Eigenbedarf nutzen wollen, so ist dies bei Auftragsvergabe anzuzeigen.
Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbekarten
nicht unaufgefordert innerhalb von sechs Wochen nach Buchungsablauf, sind
wir berechtigt, diese zu entsorgen. Die Aufbewahrungsfrist gilt nicht für
Werbekarten, deren Gültigkeit (Veranstaltungsdatum etc.) abgelaufen ist. Falls
nicht anders vereinbart, können diese unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit
von uns entsorgt werden.
12. Preise und Zahlungen
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der
Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen
(z.B. außerordentliche Fracht- oder Satzkosten), werden dem
Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu
zahlen. Bei Erstkunden wird die Rechnung spätestens einen Tag vor Beginn
der Verteilung fällig. Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich
mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preislisten zu
halten. Die von uns gewährte Mittlervergütung bei Werbekarten darf dem
Auftraggeber weder ganz, noch teilweise weitergegeben werden. Auf Preise
für Kulturkarten gewähren wir keine Mittlervergütung. Bei langfristigen
Vereinbarungen für Druck und Verteilung bestimmter Mengen können
Preisnachlässe gewährt werden. Werden die festgelegten Mengen im
vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die
bereits auf Teilmengen gewährt wurden. Gerät der Auftraggeber mit einer
Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw.
Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die
Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder
Entgegenbringung entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird
diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen
Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem
Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenem
Gewinn in Rechnung zu stellen. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte
Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei
Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei späterer Zahlung oder Stundung
sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle
Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4% Aufschlag festgelegt. Die
Geltendmachung eines größeren, tatsächlichen Verzugschadens behalten wir
uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR
5,00 vereinbart.
13. Sonstiges
Unicards ist berechtigt, auf seine Kosten Archiv-, Muster-, Präsentations- und
Sammlerstücke herzustellen. Unicards darf die Karten im Internet (auch in
soziale Medien wie z. B. Facebook, Google+ etc.), in Katalogen, Prospekten,
Werbespots o.ä. Abbilden.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für die Zahlung des Auftraggebers sowie für unsere Lieferung und
Leistung ist der Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon
ausgenommen. Gerichtsstand auch für Wechsel und Schecksachen ist
Bremen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens
ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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